Tanzbedingungen (AGB)


Mit der Anmeldung zum Tanzkurs werden die Tanzbedingungen anerkannt. Sie sind Bestandteil des Vertrags zwischen dem Vertragspartner und der Tanzschule Plochingen (Claus Fürnstahl). Über eine Änderung der AGB wird der Vertragspartner spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten informiert. Wird der Änderung innerhalb von vier Wochen ab Empfang der Information nicht widersprochen, gelten die geänderten AGB als angenommen; hierauf wird die Tanzschule den Vertragspartner jeweils ausdrücklich nochmals hinweisen.

Der Unterricht findet wöchentlich an den im Programm vorgesehenen Tagen statt. Ausnahmen sind die gesetzlichen Feiertage und die Tanzschulferien, die sich an der Schulferienregelung des Landes Baden-Württemberg orientieren. Die Ferientermine und ein etwaiges Ferientanzprogramm werden rechtzeitig in den Kursen bekannt gegeben. Die Auswahl der Unterrichtsräume und der Lehrkräfte behält sich die Tanzschule vor.

Das Honorar für den Tanzkurs/Tanzkreis wird fortlaufend mittels Bankeinzug am Anfang eines Monats erhoben und ist auch bei Nichtteilnahme fällig. Versäumte Kursstunden können in eventuell bestehenden gleichartigen Kursen, ansonsten in Absprache mit dem Tanzlehrer nachgeholt werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung von Monatsbeiträgen aufgrund versäumter Kursstunden besteht nicht. Die bei einer Lastschriftrückgabe entstehenden Kosten werden dem Vertragspartner zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 7,- Euro berechnet. Die angegebenen Honorare gelten pro Person.
Der Vertrag verlängert sich automatisch, sofern er nicht mit einer Frist von mindestens vier Wochen zum Laufzeitende schriftlich gekündigt wird. Hierfür stellen wir ein Formular bereit, welches der Teilnehmer beim Tanzlehrer erhält. Kündigungen sind auch über die Homepage der Tanzschule möglich.
Das Tanzen in unseren Räumlichkeiten erfolgt auf eigene Gefahr. Alle Kursräume dürfen nur in Begleitung eines Kursleiters betreten werden. Es ist geeignetes, sauberes und rutschfestes Schuhwerk zu tragen. Alle haben sich so zu verhalten, dass andere weder belästigt noch empfindlich gestört werden. Bei groben Verstößen hiergegen kann Hausverbot erteilt werden. Den Anweisungen des Personals der Tanzschule ist Folge zu leisten. Über Beeinträchtigungen des Gesundheitszustandes (z.B. chronische Erkrankungen) ist die Kursleitung unaufgefordert zu informieren. Bei ansteckenden Krankheiten kann der Kursleiter den Teilnehmer aus Rücksichtnahme gegenüber den anderen Teilnehmern temporär vom Tanzkurs ausschließen.

Die Tanzschule trifft keine Überwachungspflicht für eingebrachte Kleidung und Gegenstände des Teilnehmers. Es wird empfohlen, Wertsachen zu Hause zu lassen.

Der Vertragspartner bzw. Teilnehmer willigt ein, dass von ihm während des Aufenthalts in der Tanzschule Fotos gefertigt werden dürfen, welche durch die Tanzschule zur Bewerbung (z.B. auf Flyern oder in Social Media) benutzt werden dürfen.

Das in den Tanzkursen Erlernte darf nur privat verwendet werden. Das Knowhow als Gesamtes oder Teile davon dürfen weder gegen Entgelt noch unentgeltlich an Dritte weitergegeben werden.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.